Die Leistungen von TOP-Garantie beinhalten regelmäßige Wartung (1x jährlich) und Reparaturen der Geräte, die in der aktuellen Geräteliste verzeichnet sind. Alle Leistungen für Reparaturen sind durch den Monatsbeitrag abgegolten. Wartungsleistungen erstrecken sich ausschließlich auf die reine Wartung. Der Service wird zunächst für 2 Jahre vereinbart. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Es gilt eine 14tägige Widerrufsfrist ab Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Inanspruchnahme des Service kann erstmalig nach Ablauf einer Wartefrist von drei Monaten ab Service-Beginn erfolgen. Schäden, die vor Vertragsabschluss begründet sind bzw. innerhalb der Wartezeit auftreten, sind im Service nicht enthalten. TOP-Garantie verpflichtet sich jeden Schaden unverzüglich, nach Möglichkeit innerhalb von 3 Werktagen, zu beheben bzw. zu regulieren. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Ist eine Reparatur innerhalb dieser Zeit in begründeten Fällen nicht möglich, haftet TOP-Garantie nicht für daraus entstehende Folgeschäden.
Ist der Vertragsnehmer mehr als 10 Tage in Zahlungsverzug, besteht kein Leistungsanspruch.
TOP-Garantie behält sich vor, einzelne Geräte von der Aufnahme in die TOP-Garantie auszuschließen. Das trifft insbesondere zu auf reimportierte Geräte bzw. Geräte mit ungeklärter Herkunft.
Reparaturen werden hier begriffen als Instandsetzung bzw. Funktionsstörungsbehebung. Grundsätzlich erfolgen Reparaturleistungen und Ersatzteilbeschaffung nur in Deutschland.
TOP-Garantie ist während der Vertragszeit berechtigt, bei Kostensteigerungen eine angemessene Erhöhung der Monatspauschale zu fordern. Eine Erhöhung von über 5% berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, auch mehrmalige Erhöhung in einem Beitragsjahr.
Zahlungsweise und Fälligkeit: Der Beitrag ist zum 1. eines Monats im Voraus fällig. Wird der Vertrag nicht über Kontoeinzug oder per Dauerauftrag erfüllt, erhöht sich der Beitrag jeweils um Kosten für Porto/Papiere (2,50 €) und Bearbeitungsgebühr (5,00 €); bei erfolglosem Einzug plus Bankgebühren. Auf Wunsch kann auch ¼, ½ oder jährliche Zahlungsweise vereinbart werden.
a) Leistungsumfang: Nur Geräte aus der aktuellen Bestandsliste werden repariert. Kleingeräte oder Zubehör wie Fernbedienungen, externe Lautsprecherboxen, Antennen usw. sind nicht im Vertrag enthalten. Mutwillige Beschädigung, bzw. versuchte Selbstreparaturen verursachen Leistungsausschluss. Ebenso Fremdeinwirkung.
b) Sollten die Reparaturkosten den Zeitwert eines Gerätes bei weitem übersteigen, kann TOP-Garantie nach Ihrer Wahl die Reparatur dennoch durchführen, ein gleichwertiges Ersatzgerät stellen oder den Schaden mit einem angemessenen Zeitwert abfinden.
Wartungsabwicklung: Reparatur und Wartung werden grundsätzlich nur von TOP-Garantie Technikern ausgeführt, darum ist stets vorab TOP-Garantie zu verständigen. TOP-Garantie hat das Recht ortsansässige Geschäftspartner mit der Reparatur zu beauftragen, wenn es selbst zu hohe Anfahrtskosten oder zu wenig eigene Kapazitäten hat.
Mit der Service-Vertragsannahme akzeptiert der Servicenehmer die allgem. Geschäftsbedingungen von TOP-Garantie. Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teile dieses Vertrages nicht berührt.
TOP-Garantie kann dem Vertragsnehmer den Vertrag kündigen, wenn er mit 3 Monaten in Zahlungsrückstand ist. In dem Fall stünde TOP-Garantie ein voller Jahresbeitrag als Abfindung zu.